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Know How > Eingießen von Fremdteilen
WERTVOLLE HINWEISE FÜR ANWENDER.
Grundsätzlich lassen sich Teile aus allen Werkstoffen ein- oder umgießen, sofern sie nicht niedriger
schmelzen als der Gießwerkstoff.
Die Oberfläche der Eingießteile muss metallisch sauber und frei von irgendwelchen Überzügen
sein, die aufschmelzen und / oder verdampfen können. Verzinkte, verzinnte oder kadmierte Teile lassen sich nicht
eingießen; dagegen verursachen verchromte oder vernickelte Teile keine Schwierigkeiten. Bei gehärteten
Stahlteilen kann es in der Nähe des Eingießbereiches zu einer Teilenthärtung kommen, besonders dann,
wenn die Masse des umfließenden Metalls im Verhältnis zu der des Eingießteils groß ist.
Beim Ein- oder Umgießen entsteht kein echter Verbundguss, also keine metallische Verbindung zwischen
Eingießteil und umfließendem Metall, sondern eine Schrumpfhaftung. Im Allgemeinen ist es deshalb
erforderlich, Eingussteile mit Kerben, Nuten und dergleichen zu versehen, um sie gegen Verdrehen oder Verschieben
zu sichern. Eingegossen werden z.B. Bolzen, Gewindestifte, Gewindeeinsätze, Kühlrohre, Bleche usw.;
umgossen werden in erster Linie Naben aus Grauguss oder Stahl mit Kränzen für Schnecken oder Zahnräder.
Nachfolgend einige Beispiele:

Ausführung von Bolzen zum Eingießen in Kokillengussteile.

Ausführung von Eingießmuttern.
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Ausführung eines Eingießbleches.

Ausführung eines Schneckenrades.

Angegossene Stahlscheibe.